Empfehlungen zum Bäderbetrieb unter den Bedingungen einer Pandemie*
// EINORDNUNG VON SCHWIMMBÄDERN IN SEUCHENHYGIENISCHER HINSICHT
Kern eines Bades sind die Becken. Bei öffentlichen Schwimmbädern greift immer die Forderung des Infektionsschutzgesetzes, dass ein Gefährdung der Benutzer, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen sein darf. Das Beckenwasser wird daher immer mit Chlor desinfiziert. Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass unter anderem auch Corona-Viren dadurch sicher abgetötet werden.
Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen auch. Es gilt hier die Aussage des Umweltbundesamtes vom 12. März 2020
// HALLENBÄDER
Alle, den Badgästen zugänglichen Bereiche in Hallenbädern, werden immer regelmäßig mechanisch gereinigt und desinfiziert. Die verbauten Oberflächen, wie Fliesen, sind auf diese Anforderung ausgelegt und geeignet.
Aufgrund der Bauphysik sind extrem hohe Luftwechselzahlen durch die Lüftungsanlagen zu leisten. Der Betrieb mit 100% Außenluft ist häufig möglich.
// FREIBÄDER
Fragen zur Luftwechselrate stellen sich bei Freibädern nicht. Die Sanitäranlagen sind wie bei Hallenbädern auf effiziente Reinigung und Desinfektion ausgelegt und geeignet.
Im Grundsatz ist daher das Ansteckungsrisiko in Bädern nicht höher zu bewerten als z.B. in anderen öffentlichen Gebäuden.
Vor diesen Hintergründen ist nicht erkennbar, warum man die Freibadsaison in Frage stellen sollte. Eine Ansteckung über das Wasser ist ausgeschlossen, Bewegung an der frischen Luft und viel Sonne sind günstige Einflussfaktoren für das Immunsystem, aufgrund zu erwartender Reisebeschränkungen erfüllen Bäder den notwendigen Erholungsbedarf der Bevölkerung.
Gleichwohl lassen sich möglicher Restrisiken einer Ansteckung weiter reduzieren.
// BESONDERE HYGIENEMASSNAHMEN – ZUSÄTZLICH DEN REGELANFORDERUNGEN:
- Tägliche Desinfektion von Sitz- und Liegeflächen sowie Barfuß- und Sanitär- und Beckenumgangsflächen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel
- Desinfektionsmittelspender zur Handdesinfektion im Eingangsbereich und auch anderen neuralgischen Stellen z.B. Übergang Schwimmbad zur Sauna oder im Barfußgang
- Wischdesinfektion aller Besucherberührten Griffflächen in kurzen Intervallen
- Kommunikation der Maßnahmen durch Aushang der Reinigungs- und Desinfektionspläne im Foyer „Wir sorgen für Ihre Sicherheit!“
// MASSNAHMEN IN BEZUG AUF DIE BADEGÄSTE:
- INFORMATION
- Abstandsmarkierungen, z.B. vor der Kasse, in Dusch- oder Sanitärräumen, Gängen…
- Griffflächen reduzieren, z.B. Öffnen nicht automatischer Türen
- bargeldlose Zahlung (möglichst berührungslos) sollte präferiert werden.
- Vermeidung von Ansammlungen z.B. Stühle und Bänke entfernen.
- Sammelumkleiden schließen
- Anzahl der Umkleideschränke reduzieren
- Einhaltung der Abstandsregel in den Becken durch Aufsicht sicherstellen
// VERHALTENSREGELN FÜR BESUCHER AUFSTELLEN UND KOMMUNIZIEREN:
- Husten- und Nies-Etikette
- gründlichen Handhygiene
- Abstandsregeln einhalten
- Duschen vor dem Baden
- im Hallenbad: Schwimmhalle nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen
- Menschenansammlungen vermeiden
* Auf Basis der „DGfdB Pandemieplan Bäder“ – Teil 3: Bäderbetrieb unter den Bedingungen einer Pandemie